Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die Firma Leben in Bewegung – Manfred Benke (im Folgenden Manfred Benke genannt) bietet Dienstleistungen im Bereich Betriebliche Gesundheitsförderung und im Bereich Gesundheitssport an.
(2) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages zwischen der Firma Leben in Bewegung – Manfred Benke (im Folgenden Manfred Benke genannt) und dem Auftraggeber (Unternehmen, Institutionen und Behörden) bzw. dem Klienten (Privatpersonen).
(3) Manfred Benke erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Manfred Benke bietet Dienstleistungen im Bereich Betriebliche Gesundheitsförderung und im Bereich Gesundheitssport an. Auftraggeber können Präsentationen, Vorträge und konkrete Kursangebote in Anspruch nehmen. Darüber hinaus kann der Auftraggeber als Lizenznehmer von Manfred Benke betreut werden. Klienten können die Kurse, die Manfred Benke aktuell anbietet, als Teilnehmer nutzen.
(2) Auftraggeber und Klienten können Aufträge persönlich, telefonisch, postalisch oder per E-Mail erteilen. Auftraggeber erhalten nach Auftragseingang eine schriftliche Bestätigung per Post oder per E-Mail. Mit der Auftragsbestätigung wird auch das Zustandekommen des Dienstleistungsvertrages bestätigt. Bei Klienten gilt die Rechnung als Anmelde- und Vertragsbestätigung.
(3) Soweit Bestell- oder Auftragsformulare verwendet werden, gelten diese als Bestandteil des Vertrages.
§ 3 Honorar und Gebühren
(1) Die Honorare für Präsentationen und Vorträge berechnen sich wie in der Auftragsbestätigung ausgewiesen. Die Kosten sind im Voraus auf das Konto von Manfred Benke zu überweisen, spätestens bis zum 5. Werktag nach erfolgter Auftragsbestätigung. Die Rechnungstellung erfolgt erst nach dem Geldeingang. Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, werden Fahrtkosten zum Veranstaltungsort und zurück in Höhe von € 0,40 je gefahrener Kilometer berechnet. Für Präsentationen und Vorträge gelten folgende Stornoregelungen: Bis 14 Tage vor Veranstaltungstermin werden 50 % des Honorars, danach 90 % des Honorars erhoben.
(2) Bei Kursangeboten ist das Honorar für Auftraggeber sowie für Klienten mit Erhalt der Rechnung (somit der Anmeldebestätigung) fällig. Ein Rücktritt von der verbindlichen Kursanmeldung ist bis zum 21. Tag vor Kursbeginn kostenfrei, bis zum 7. Tag vor Kursbeginn werden 50 % des Honorars, danach 90 % des Honorars erhoben.
§ 4 Versicherungsschutz
(1) Veranstalter von Präsentationen und Vorträgen ist immer der Auftraggeber. Veranstalter, Besucher und Teilnehmer von Präsentationen und Vorträgen genießen keinerlei Versicherungsschutz durch Manfred Benke.
(2) Jeder Teilnehmer an Kursen von Manfred Benke haftet persönlich für Beschädigung von Gegenständen und Einrichtungen während des Kurses. Ebenso haftet der Teilnehmer selbst für Unfälle und Schäden, die anderen Kursteilnehmern direkt durch ihn entstehen. Manfred Benke schließt jede Haftung gegenüber den Teilnehmern für Unfälle und Verletzungen, sowie für Verlust oder Beschädigung von Kleidung oder andern eingebrachten Gegenständen aus.
§ 5 Haftung
(1) Informationen, Inhalte und Empfehlungen, die durch Manfred Benke im Rahmen von Kursen, Präsentationen und Vorträgen vermittelt werden, sind wissenschaftlich fundiert und sorgfältig erwogen. Es wird dennoch generell durch Manfred Benke kein Erfolg geschuldet. Eine Garantie oder Haftung durch Manfred Benke ist ausgeschlossen.
§ 6 Datenschutz
(1) Der Auftraggeber bzw. der Klient ist einverstanden, dass Manfred Benke die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlichen Daten des Auftraggebers/Klienten per EDV speichert und für eigene Zwecke verwendet.
§ 7 Vertraulichkeit
(1) Manfred Benke verpflichtet sich, sämtliche ihm im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Informationen über den Auftraggeber bzw. Klienten vertraulich zu behandeln und auch nach Vertragsbeendigung unbegrenzt Stillschweigen darüber zu bewahren. Schriftliche Unterlagen, die Manfred Benke vom Auftraggeber oder Klienten erhalten hat, werden von ihm sicher verwahrt und vor Einblicknahme durch Dritte geschützt.
§ 8 Anwendbares Recht/Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand für alle Vertragspartner ist Schwetzingen.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Ist oder wird eine Bestimmung des Vertrages mit dem Auftraggeber oder dem Klienten ganz oder in Teilen unwirksam oder in ihrer Durchführung unmöglich, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich für diesen Fall, sich auf eine dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entsprechenden Regelung zu einigen. Das gleiche gilt, wenn sich bei der Durchführung des Vertrages ergänzungsbedürftige Lücken ergeben.